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  • Ein Patient kommt wegen Bronchitis ins Krankenhaus. Beschwerden wegen einer Koxarthrose werden bei Aufnahme nicht geäußert. Am Tag nach Aufnahme gibt der Patient Schmerzen in der Hüfte an. Eine Koxarthrose wird diagnostiziert, eine TEP eingesetzt.

Nicht jammern sondern klagen? Teil II: Hilft die aktuelle Rechtsprechung zu Abrechnung und Fallprüfungen?

Termin: 27.05.2014

Ort: 48155 Münster

Teilnahmegebühr: 440,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Lippstädter Straße 42, 48155 Münster

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 440,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) des Medizincontrollings, Patientenabrechnung, Justiziariat, Mitarbeiter(innen) von Krankenkassen/-versicherungen, Rechtsanwälte

Inhalte:

• Fallzusammenführungen (Komplikation, Beurlaubung, Fallsplitting)
• Verlegungen (u.a. Verbringung, Auslandsverlegungen, DRG-Grenzverweildauern)
• Neue Behandlungsmethoden, Off-Label-Use, individueller Heilversuch, Apherese-Thrombozytenkonzentrate (neuere Rechtsprechung)
• Fehlbelegung (neuere Rechtsprechung)
• Vor- / nachstationäre Aufenthalte (neuere Rechtsprechung)
• Nachträgliche Rechnungskorrektur
• Aufwandspauschale und 6-Wochenfrist
• Beginn und Dauer der Fallprüfungen
• Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Potenzialprüfungen
• Direkte Übermittlung von Sozialldaten (z.B. Aufnahmegrund) an die Krankenkasse
• Prüfungen von Zwischenrechnungen
• Einzelfallprüfungen von Entbindungsaufenthalten

Referent: Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster Geschäftsbereich Medizinisches Management

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.