• Aktuelle Umfrage
  • Ein Patient kommt wegen Bronchitis ins Krankenhaus. Beschwerden wegen einer Koxarthrose werden bei Aufnahme nicht geäußert. Am Tag nach Aufnahme gibt der Patient Schmerzen in der Hüfte an. Eine Koxarthrose wird diagnostiziert, eine TEP eingesetzt.

§ 17c KHG - Aktuelle Änderungen im Rechtsrahmen der MDK-Prüfabläufe

Termin: 15.12.2014

Ort: 50667 Köln

Teilnahmegebühr: 450,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: PKM - Privatinstitut für Kinikmanagement GmbH, An Groß Sankt Martin 7, 50667 Köln

Veranstaltungsort: PKM, Am Groß St. Martin 7, 50667 Köln

Datum: 15.12.2014

Uhrzeit: 10:00 bis 16:30 Uhr


Die Teilnahmegebühr beträgt 450 EUR. Mitglieder der DGfM erhalten 5% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Inhalte:

Der neue § 17c KHG
Aufbau – Umsetzung – Auswirkung

  • Übersicht zur Neugestaltung
  • MDK-Prüfverfahrensvereinbarung [§ 17c Abs. 2 KHG]
  • Bundesschlichtungsausschuss [§ 17c Abs. 3 KHG]
  • Landesschlichtungsausschüsse [§ 17c Abs. 4 KHG]
  • Rechtliche Auswirkungen

Referenten:

  • Thorsten Ganse, Referat Recht & Personal der Krankenhausgesellschaft NRW e.V. (KGNW)
  • Ingo Müller, Rechtsanwalt, Justitiar der AOK Rheinland / Hamburg, Autor für den AOK Verlag
  • Thorsten Günther, Leiter Medizincontrolling am Sana Klinikum Offenbach (Haus der Maximalversorgung)
  • und weitere N.N.

Weitere Informationen finden Sie hier.