• Aktuelle Umfrage
  • Ein Patient kommt wegen Bronchitis ins Krankenhaus. Beschwerden wegen einer Koxarthrose werden bei Aufnahme nicht geäußert. Am Tag nach Aufnahme gibt der Patient Schmerzen in der Hüfte an. Eine Koxarthrose wird diagnostiziert, eine TEP eingesetzt.

Fehlbelegung in Krankenhäusern - rechtliche und wirtschaftliche Aspekte

Termin: 25.11.2014

Ort: 48155 Münster

Teilnahmegebühr: 560,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Lippstädter Straße 42, 48155 Münster

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 560,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) des Medizincontrollings, der Patientenabrechnung, des Justiziariats, von Krankenkassen/-versicherungen und ihrer medizinischen Dienste, Rechtsanwälte

Inhalte:

  • Primäre, sekundäre und tertiäre Fehlbelegung
  • Subsidiaritätsprinzip bei vor- / teil- und nachstationären Behandlungen
  • Wirtschaftlichkeitsgebot im komplexen System der Krankenhausfinanzierung
  • Können soziale/organisatorische Aspekte eine stationäre Behandlung begründen?
  • Wer zahlt bei unzureichender Leistungsdichte oder für Versorgungslücken?
  • Wie weit reicht die Begründungspflicht des Krankenhaus vor Prüfung durch den MDK?
  • Zulässigkeit systematischer verdachtsunabhängiger Grenzverweildauerprüfungen
  • Ist bewusste Fehlbelegung strafbar?
  • Preissystem vs. Budgetierung: lohnt sich die Fehlbelegung für Krankenhäuser?
  • Wer profitiert mehr von Fehlbelegungen: Fehlanreize für Krankenkassen
  • Warum brauchen wir eine untere Grenzverweildauer?
  • Anreize krankenhausinterner Erlösverteilung und Zielvorgaben
  • Probleme der Fallsteuerung nach DRG-Kennzahlen

Referenten:

  • Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster DRG Research Group
  • Dr. Ulrich Hambüchen, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am BSG a.D. (3. Senat)

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.