• Aktuelle Umfrage
  • Ein Patient kommt wegen Bronchitis ins Krankenhaus. Beschwerden wegen einer Koxarthrose werden bei Aufnahme nicht geäußert. Am Tag nach Aufnahme gibt der Patient Schmerzen in der Hüfte an. Eine Koxarthrose wird diagnostiziert, eine TEP eingesetzt.

3. Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht - Das GKV-Versorgungsstärkungs- und Krankenhausstrukturgesetz in der Praxis

Termin: 18.02.2016 bis 18.02.2016

Ort: 44791 Bochum

Teilnahmegebühr: 440,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: Zimmer ♦ Bregenhorn-Wendland, Steinring 45, 44789 Bochum

Veranstaltungsort: rewirpower-Lounge, Castroper Str. 145, 44791 Bochum

Uhrzeit: 09:30 bis ca. 16:15 Uhr

Teilnahmegebühr: 440,00 € (zzgl. MwSt.)

Zielgruppe: Interessenten am Krankenhausrecht

Das Symposium ist zur Fortbildung nach § 15 FAO - Fachgebiete Medizinrecht und Sozialrecht - geeignet.

Inhalte:

  • Mindestmengenregelungen, GBA-Richtlinien und OPS-Strukturmerkmale - Gegenstand der Budgetvereinbarung und/oder der Rechnungsprüfung?
  • Versorgungsauftrag und neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden im Schiedsstellenverfahren nach § 18a KHG
  • Qualitätszu- oder abschlage in der Budgetvereinbarung gem. § 5 Abs. 3a bis 3c KHEntgG -Was ist zu erwarten?
  • Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Mindestmengenregelungen und zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus
  • Die gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere der §§ 136b und 137c SGBV

Referenten:

  • Dr. jur. Gitta Butenschön, Rechtsanwältin und Justitiarin der AOK Rheinland/Hamburg, Hamburg
  • Dr. jur. Andreas Penner, Rechtsanwalt, Kanzlei ZIMMER ♦ BREGENHORN-WENDLAND, Düsseldorf
  • Dr. jur. Harald Klein, Rechtsanwalt und Mediator, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts a.D.,Vorsitzender der Schiedsstelle nach § 18a KHG in Hessen, Darmstadt
  • Assessor jur. Friedrich R. München, Leiter des Fachbereichs Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen und stellv. Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Leipzig
  • Prof. Dr. jur. Ernst Hauck, Richter am Bundessozialgericht (1. Senat), Kassel
  • André Bohmeier, Rechtsanwalt, Kanzlei ZIMMER ♦ BREGENHORN-WENDLAND, Bochum

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.