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  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Fortbildung des Regionalverbands Nordost:„Erlöse für Krankenhausbehandlungen im Zeitalter der PrüfVV“

Termin: 27.02.2018 09:30 Uhr bis 27.02.2018 16:00 Uhr

Ort: 10115 Berlin

Teilnahmegebühr: 100,00 EUR 

 

Veranstalter: Regionalverband Nordost der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V.

Veranstaltungsort: Kaiserin-Friedrich-Haus, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Großer Hörsaal (Zugang von oben)

Uhrzeit:  Dienstag, 27. Februar 2018 von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Referenten:         

  • Herr Dr. Ulrich Hambüchen, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D.
  • Herr Detlef Joswig, Unfallkrankenhaus Berlin
  • Herr Dr. Dirk Kaczmarek, Freiberuflicher Medizincontroller und Coach, Gesundheitsökonom
  • Herr Dr. Jörg Eckardt, MDK Westfalen-Lippe
  • Herr Thomas Wernitz, Rechtsanwalt (Kanzlei Bregenhorn-Wendland)

Inhalt:

Die deutschen Kliniken haben immer größere Probleme, die vorgesehenen Erlöse für von Ihnen durchgeführte Behandlungen zu erhalten. Mit Neuverteilung der höchstrichterlichen Rechtsprechungen nur noch auf den 1. Senat und die ergangenen Urteile fühlen sich Kliniken mit ihren Interessen nicht mehr wahrgenommen. Die erste Klinik hat mittlerweile Strafanzeige gegen Richter des 1. Senats wegen des Verdachts auf fortgesetzte Rechtsbeugung erstattet. Lösungen zur Beschleunigung der Fallprüfungen und somit zur Beschleunigung der Zahlungen sollte die PrüfVV bringen. Auch hier nimmt man von allen Beteiligten viele Klagen wahr, da das zentral ausgehandelte Verfahren viele Fragen und Probleme in der alltäglichen Anwendung aufgeworfen hat, die an mehreren Stellen die Situation für die Leistungserbringer deutlich verschärft. Unser diesjähriges Seminar aus der „Medjuris“-Reihe soll die Thematik aus den unterschiedlichen Blickwinkeln von Krankenhaus, Kostenträger und MDK beleuchten und helfen, praktische Fragen zu beantworten.

Die Darstellungen werden untermauert durch praktische Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung. Herr Dr. Hambüchen wird uns seinen allseits bekannten Artikel „Quo vadis, 1. Senat des BSG“ (Quelle: u.a. https://www.daskrankenhaus.de/de/archive/politics/32) näher erläutern und interessante Ein- und Ausblicke geben.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen zu diesem Thema im Vorfeld per E-Mail an ina.penning@medizincontroller.de zu senden. Diese werden den Referenten gesammelt zur Verfügung gestellt. 

Teilnahmegebühr:

Die Veranstaltung ist für Mitglieder der DGfM kostenfrei. Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 100 EUR, für Mitglieder der Kooperationspartner (DVKC, DVMD, ICV, SGfM, gmds) 60 EUR.

Anmeldungen können bis 18. Februar 2018 kostenfrei unter der E-Mail-Adresse karin.greim@medizincontroller.de schriftlich storniert werden. Bei einer Stornierung nach dem 18. Februar 2018 oder bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung werden 100% der Teilnahmegebühren als Stornogebühr berechnet. Für Mitglieder der DGfM beträgt die Stornogebühr 50 EUR Sie können auch einen Ersatzteilnehmer nennen.

Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite online zu der Veranstaltung an. Mitglieder der DGfM werden gebeten, sich vorab als Mitglied einzuloggen, damit die Daten übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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So können Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn buchen:

Online auf unserer Homepage unter „News“ www.medizincontroller.de/news/97

Sie können Ihr Veranstaltungsticket auch über die Veranstaltungshotline der DB Vertrieb GmbH buchen. Die Rufnummer lautet: +49 (0)1806 / 31 11 53. Die Veranstaltungstickets sind frühestens 6 Monate im Voraus buchbar.

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