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  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Intensiv-Seminar - Interaktiv! Handlungsbedarf für MVZ - die geplanten Änderungen des TSVG

Termin: 19.03.2019 09:00 Uhr bis 19.03.2019 17:00 Uhr

Ort: 10785 Berlin

Teilnahmegebühr: 795,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: RS Medical Consult GmbH, Johann-Hammer-Str. 22, 97980 Bad Mergentheim

Veranstaltungsort: Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade, Lützowufer 15, 10785 Berlin

Datum: 19.03.2019

Uhrzeit: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Inhalte:

Am 1. Mai 2019 soll das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) voraussichtlich in Kraft treten.

Was die geplanten Neuregelungen konkret bedeuten, wie sie rechtlich zu werten sind und wie Sie sich darauf vorbereiten bzw. welche Handlungsoptionen Sie haben, wird Gegenstand des Workshops sein.
Sie werden zu allen im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen und Änderungen informiert.
Außerdem werden Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit MVZ vorgestellt und Sie erhalten Hinweise zu wichtigen Regelungen in Praxisübernahmeverträgen § 103 Abs. 4a S. 3 SGB V in der Fassung des Gesetzesentwurfes.


Zielgruppe: MVZ Geschäftsführer/innen, Leiter/innen von MVZ, Juristen, ärztliche Leiter/innen und Mitarbeiter/innen im Patientenmanagement sowie auch die Verwaltung von MVZs

Referenten:

  • Dr. Anke Hübner, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht - Seufert Rechtsanwälte, München Schwerpunkte seit 12 Jahren: Gesundheitsrecht, insbesondere bundesweite Beratung von Krankenhäusern, MVZs und Vertragsärzten
  • Dr. Reinhard Wagner, Rechtsanwalt für Arbeits- und Gesellschaftsrecht - Seufert Rechtsanwälte, München Schwerpunkt seit 13 Jahren: Bundesweite Beratung von Krankenhäusern, MVZs und Vertragsärzten
  • Thomas Pfeiffer, Geschäftsführer der Polikliniken und Medizinischen Versorgungszentren der Klinikgruppe Ernst von Bergmann, Potsdam


Die Teilnahmegebühr beträgt 795 EUR zzgl. Mwst. Mitglieder der DGfM erhalten 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung begrenzt ist.

Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.