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  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Online-Fortbildung des Regionalverbandes Süd: Für die einen Strafzahlung, für die anderen Aufschlagszahlung: Praktische Tipps und Hinweise

Termin: 12.01.2024 10:30 Uhr bis 12.01.2024 12:30 Uhr

Ort: Online

Teilnahmegebühr: 50,00 EUR 

 

***************   Die Veranstaltung ist ausgebucht   *********************

 

Veranstalter: Regionalverband Süd der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V.

Veranstaltungsort: Online-Fortbildung (Zoom)

Termin: Freitag, 12.01.2024, 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Referent: Andreas Wenke, geschäftsführender Gesellschafter, Franz und Wenke – GmbH

Inhalt: 

Mit Aufnahmedatum 2022 ist bei erlösmindernden MD-Gutachten nach § 275c SGB V Absatz 3 der Aufschlag geregelt. In der Veranstaltung geht es um praktische Tipps und Hinweise für das Medizincontrolling (u.a. wann ist die Forderung nach einer Aufschlagszahlung berechtigt, welche Formalitäten sind zu berücksichtigen, wie errechnet sich die Höhe, Fristen, Widerspruchsverfahren, Verjährung).

Teilnahmegebühr: Die Veranstaltung ist für Mitglieder der DGfM kostenfrei. Für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 50 EUR.

Die Teilnehmerzahl wird auf 150 Personen begrenzt.

Bitte melden Sie sich online zu der Veranstaltung an. Mitglieder der DGfM werden gebeten, sich vorab als Mitglied einzuloggen, damit die Daten übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Anleitung für die Anmeldung zu einer Zoomkonferenz finden Sie hier.