• Aktuelle Umfrage
  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Fortbildungsveranstaltung RV Mitteldeutschland: Erlössicherung und Datenschutz im Krankenhaus - Bürokratie und kein Ende?

Termin: 11.05.2011 14:00 Uhr

Ort: Halle/Saale

Teilnahmegebühr: 0,00 EUR

 

  • Termin: 11.05.2011 - 14.00Uhr bis 17.00Uhr
  • Tagungsort: Konferenzraum der BG-Klinik Bergmannstrost Halle, Merseburger Str. 165, 06112 Halle/Saale
  • Referent: Herr RA Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg
  • Folgende Fragen werden beantwortet:
  • Dürfen Krankenkassen Kostenzusagen befristen? Haben diese Befristungen rechtliche Wirkung?
  • Dürfen Krankenkassen zur Kostenverlängerung ausführliche Berichte anfordern?
  • Welche Daten darf ich als Krankenhaus an die Kostenträger senden?
  • Welche Unterlagen dürfen Krankenkassen, Private Kassen oder die Berufsgenossenschaft überhaupt anfordern?
  • Gibt es neben der Zahlungsverpflichtung für die gesetzlichen Krankenkassen ähnliches für die Berufsgenossenschaften oder die Privaten Versicherungen?
  • Dürfen die Kostenträger Beträge einbehalten, Rechnungen selbst kürzen oder gar selbst MDK spielen?
  • Gilt eine Rechnung bei der Krankenkasse als zugestellt, wenn ich über den §301-Datenaustausch die Rechnung sende, die Kasse diese aber immer wieder zurückschickt.
  • Welche Informationen dürfen über den §301-Datenträgeraustausch an die Kasse gehen? Dürfen Kostenträger Rechnungen ablehnen?
  • Welche Fristen dürfen die Kostenträger zur Daten- / Dokumentationsübermittlung oder zur Rückbuchung/Gutschrift setzen?
  • Wie lange kann ich nach Rechnungslegung meine Rechnung noch ändern? (BSG-Urteile) Wann darf ich die Aufwandspauschale abrechnen?
  • Ab wann geraten die Kostenträger in Verzug?
  • Ist die Verrechnung der Rechnungsbeträge verschiedener Versicherter einer Kasse zulässig?
  • Im Anschluss an den Vortrag beantwortet Herr RA Wernitz gern Fragen zu genannten Themen.
  • Für eine optimale Raumplanung wird um eine kurze Anmeldung per Mail (dirk.hohmann@medizincontroller.de) gebeten.
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