Fortbildung des Regionalverbands Nordost: Auswirkungen der aktuellen BSG Rechtsprechung und aktuelle medizinrechtliche Fragestellungen
Termin: 20.11.2013
Ort: 10115 Berlin
Teilnahmegebühr: 90,00 EUR (inkl. gesetzl. MwSt.)
Veranstalter: Regionalverband Nordost der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V.
Veranstaltungsort: Kaiserin-Friedrich-Haus, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin (Mitte)
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Inhalte:
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Auswirkungen der aktuellen BSG Rechtsprechung
B 3 KR 32/12 R vom 16.5.2013
(§ 275 Prüfung nur bei Benennung von Auffälligkeit)
B 3 KR 28/12 vom 21.3.2013
(Begründungspflicht für Krankhäuser bei „auch ambulant erbringbaren Leistungen“)
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Aktuelle medizinrechtliche Fragestellungen
Schlichtungsverfahren nach §17c Abs.4b KHG
Referenten:
- Herr Peter Rowohlt, Leiter der Abteilung für Krankenhausleistungen der DAK-Gesundheit
- Sven Kohlrusch, Rechtsanwalt (Kanzlei Zimmer Bregenhorn-Wendland)
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Vorfeld Fragen zu stellen. Diese werden gesammelt und den Referenten zur Verfügung gestellt. Wenn ausreichend Zeit ist, werden die Referenten diese aus Ihrer Sicht beantworten. Fragen bitte per E-Mail bis zum 1. November 2013 an Frau Karin Greim, Sekretariat der DGfM, E-Mail: karin.greim@medizincontroller.de.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder der DGfM kostenfrei. Mitglieder des DVKC, ICV, SGfM, DVMD und gmds beträgt die Teilnahmegebühr 55 EUR. Die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder beträgt 90 EUR. Die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder der DGfM ist nur bar vor Ort zahlbar. Teilnehmer, die vor Ort einen Aufnahmeantrag stellen, können kostenfrei teilnehmen, wenn die Mitgliedschaft nachträglich bestätigt wird.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich bis zum 10.11.2013 auf dieser Seite online zu der Veranstaltung an. Mitglieder der DGfM werden gebeten, sich vorab als Mitglied einzuloggen, damit die Daten übertragen werden.
Achtung: Nach dem Termin findet von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr die
Mitgliederversammlung
zur Wahl des/der Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden und der Beiräte des Regionalverbands Nordost statt.
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme sind nur Mitglieder des Regionalverbandes Nordost berechtigt.