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  • Die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen im KHVVG (Anlage 1) werden in unserem Krankenhaus (unseren Krankenhäusern)

Fehlbelegung in Krankenhäusern - rechtliche und wirtschaftliche Aspekte

Termin: 25.11.2014

Ort: 48155 Münster

Teilnahmegebühr: 560,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Lippstädter Straße 42, 48155 Münster

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 560,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) des Medizincontrollings, der Patientenabrechnung, des Justiziariats, von Krankenkassen/-versicherungen und ihrer medizinischen Dienste, Rechtsanwälte

Inhalte:

  • Primäre, sekundäre und tertiäre Fehlbelegung
  • Subsidiaritätsprinzip bei vor- / teil- und nachstationären Behandlungen
  • Wirtschaftlichkeitsgebot im komplexen System der Krankenhausfinanzierung
  • Können soziale/organisatorische Aspekte eine stationäre Behandlung begründen?
  • Wer zahlt bei unzureichender Leistungsdichte oder für Versorgungslücken?
  • Wie weit reicht die Begründungspflicht des Krankenhaus vor Prüfung durch den MDK?
  • Zulässigkeit systematischer verdachtsunabhängiger Grenzverweildauerprüfungen
  • Ist bewusste Fehlbelegung strafbar?
  • Preissystem vs. Budgetierung: lohnt sich die Fehlbelegung für Krankenhäuser?
  • Wer profitiert mehr von Fehlbelegungen: Fehlanreize für Krankenkassen
  • Warum brauchen wir eine untere Grenzverweildauer?
  • Anreize krankenhausinterner Erlösverteilung und Zielvorgaben
  • Probleme der Fallsteuerung nach DRG-Kennzahlen

Referenten:

  • Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster DRG Research Group
  • Dr. Ulrich Hambüchen, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am BSG a.D. (3. Senat)

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.