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  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V neue Fassung

Termin: 30.01.2015

Ort: 48155 Münster

Teilnahmegebühr: 390,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Lippstädter Straße 42, 48155 Münster

Uhrzeit: 10:00 bis 14:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 390,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Führungskräfte; Chefärzte / Leitende Krankenhausärzte; Berufsgruppen, die an der strategischen Ausrichtung eines Krankenhauses beteiligt sind; juristische Stabsstellen; Praxisnetze; Niedergelassene Vertragsärzte

Inhalte:

Mit der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V neue Fassung ist ein neuer, sektorenübergreifender Versorgungsbereich geschaffen, der aus dem ambulanten wie auch dem stationären Sektor mit Leben gefüllt werden soll. Der Leistungskatalog ist weit gefasst und kann in einzelnen Bereichen wie etwa der Onkologie oder Neurologie zu einer erheblichen Veränderung der Versorgungslandschaft führen. Aber auch in den weiteren betroffenen Versorgungsbereichen eröffnen sich neue Perspektiven für Krankenhäuser und niedergelassene Vertragsärzte. Zwischenzeitlich liegen erste sog. "Konkretisierungen" zu einzelnen Krankheitsbildern durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vor. Der Weg in die ASV ist somit geebnet. Das Seminar stellt die Rahmenbedingungen der ASV vor, erläutert das Antragsverfahren und zeigt Chancen und Risiken dieses neuen Versorgungssektors auf.

Referenten:

  • Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Wirtschaftsmediator, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund
  • Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Vorsitzender Richter am LSG Essen a. D., Vorsitzender des Erweiterten Landesausschusses Nordrhein

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.