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  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

2. Bochumer Symposium zum Krankenhausrecht - Die Regelungen des §17c KHG

Termin: 26.02.2015

Ort: 44791 Bochum

Teilnahmegebühr: 330,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: Zimmer -Bregenhorn-Wendland, Kanzlei für Medizin-, Arbeits- und Sozialrecht, Steinring 45, 44789 Bochum

Veranstaltungsort: RAMADA HOTEL, Stadionring 22, 33044791 Bochum

Uhrzeit: 09:45 bis ca. 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 330,00 € (zzgl. MwSt.)

Zielgruppe:

Interessenten am Krankenhausrecht, das Symposium ist zur Fortbildung nach § 15 FAO - Fachgebiete Medizinrecht und Sozialrecht - geeignet.

Inhalte:

  • Die Vorschrift des § 17c KHG – ein Überblick zu den vielfältigen Neuregelungen des Gesetzes und seinen Auswirkungen auf Bundes- wie Landesebene
  • Die Vereinbarung zur näheren Ausgestaltung des MDKPrüfverfahrens gemäß § 275 Abs. 1c SGB V / Modellhafte Erprobung der Durchführung von Auffälligkeitsprüfungen
  • Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene – die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Rechtsschutz nach § 17c Abs. 4b KHG gegen Entscheidungen der Schiedsstelle gemäß § 18a Abs. 6 KHG sowie der Schlichtungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene
  • Der Schlichtungsausschuss auf Landesebene - eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der 2.000 € - Grenze des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG / Übergangsweise Anrufung der Schiedsstelle gem. § 18a Abs. 1 KHG nach Inkrafttreten des GKV-FQWG

Referenten:

  • Ralf Bregenhorn-Wendland, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Kanzlei ZIMMER • BREGENHORN-WENDLAND, Bochum
  • Stefanie Niemax, Ass. jur., Geschäftsbereich Produktmanagement Krankenhausleistungen, DAK Gesundheit, Hamburg
  • Prof. Dr. Stefan Huster, Stellvertretendes neutrales Mitglied des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum
  • Dr. Ulrich Hambüchen, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Rechtsanwalt, Essen
  • Dr. Jens-Hendrik Hörmann, Rechtsanwalt, LL.M. Medizinrecht, Kanzlei ZIMMER • BREGENHORN-WENDLAND, Bochum

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.