Nicht jammern sondern klagen? Teil II: Hilft die aktuelle Rechtsprechung zu Abrechnung und Fallprüfungen?
Termin: 02.06.2015 10:00 Uhr bis 02.06.2015 17:00 Uhr
Ort: 48155 Münster
Teilnahmegebühr: 440,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services
Veranstaltungsort: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Lippstädter Straße 42, 48155 Münster
Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr: 440,00 € (zzgl. MwSt.)
Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.
Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) des Medizincontrollings, Patientenabrechnung, Justiziariat, Mitarbeiter(innen) von Krankenkassen/-versicherungen, Rechtsanwälte
Inhalte:
- Abrechnungsregeln der FPV (z.B. Fallzusammenführungen, Verlegungen)
- NUB: Verbotsvorbehalt und Qualitätsgebot, G-BA-Richtlinien
- Fehlbelegung, vor-/nachstationäre Aufenthalt
- Nachträgliche Rechnungskorrektur, Verwirkung und Verjährung
- Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V (Geltungsbereich, verdachtsunabhängige Prüfungen, Fristen und Dauer, Prüfanzeige, Obliegenheiten, Ausdehnung des Prüfauftrags, Aufwandspauschale)
- Prüfverfahrensvereinbarung und Schlichtungsausschüsse
- Reaktionen des Gesetzgebers und der Selbstverwaltungspartner
Referent: Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster DRG Research Group
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