• Aktuelle Umfrage
  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Nicht jammern sondern klagen? Teil II: Hilft die aktuelle Rechtsprechung zu Abrechnung und Fallprüfungen?

Termin: 02.06.2015 10:00 Uhr bis 02.06.2015 17:00 Uhr

Ort: 48155 Münster

Teilnahmegebühr: 440,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services, Lippstädter Straße 42, 48155 Münster

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 440,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Mitarbeiter(innen) des Medizincontrollings, Patientenabrechnung, Justiziariat, Mitarbeiter(innen) von Krankenkassen/-versicherungen, Rechtsanwälte

Inhalte:

  • Abrechnungsregeln der FPV (z.B. Fallzusammenführungen, Verlegungen)
  • NUB: Verbotsvorbehalt und Qualitätsgebot, G-BA-Richtlinien
  • Fehlbelegung, vor-/nachstationäre Aufenthalt
  • Nachträgliche Rechnungskorrektur, Verwirkung und Verjährung
  • Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V (Geltungsbereich, verdachtsunabhängige Prüfungen, Fristen und Dauer, Prüfanzeige, Obliegenheiten, Ausdehnung des Prüfauftrags, Aufwandspauschale)
  • Prüfverfahrensvereinbarung und Schlichtungsausschüsse
  • Reaktionen des Gesetzgebers und der Selbstverwaltungspartner

Referent: Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster DRG Research Group

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.