• Aktuelle Umfrage
  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Nicht jammern sondern klagen? Teil II: Hilft die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung und Fallprüfung?

Termin: 01.03.2016 bis 01.03.2016

Ort: 65189 Wiesbaden

Teilnahmegebühr: 440,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: HC&S AG - Healthcare Consulting & Services

Veranstaltungsort: pentahotel Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Straße 17, 65189 Wiesbaden

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr: 440,00 € (zzgl. MwSt.)

Mitglieder der DGfM erhalten einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 %. Falls Sie bereits als Mitglied eingeloggt sind, wird die reduzierte Teilnahmegebühr bereits angezeigt.

Zielgruppe: Mitarbeiter des Medizincontrollings, der Patientenabrechnung und des Justiziariat, Mitarbeiter
von Krankenkassen/-versicherungen, Rechtsanwälte

Inhalte:

• Abrechnungsregeln der FPV (z. B. Fallzusammenführungen, Verlegungen, fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten)
• NUB: Verbotsvorbehalt und Qualitätsgebot, G-BA-Richtlinien
• Fehlbelegung, vor-/nachstationärer Aufenthalt
• Nachträgliche Rechnungskorrektur, Verwirkung und Verjährung
• Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V (Geltungsbereich, Obliegenheiten, Aufwandspauschale, Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit)
• Prüfverfahrensvereinbarung
• Reaktionen des Gesetzgebers und der Selbstverwaltungspartner

Referent: Dr. Wolfgang Fiori, Arzt, Medizincontroller, Universitätsklinikum Münster DRG Research Group

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.