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  • Der Krankenkasse wird eine Rechnung geschickt. Als Nebendiagnose wird fälschlicherweise J44.80 statt richtigerweise J96.00 kodiert. Der Erlös sinkt, wenn weder J44.80 noch J96.00 kodiert wird. Der MD prüft den Fall.

Die Wahlleistungsvereinbarung - Liquidationserlöse wirksam sichern

Termin: 13.07.2017 09:00 Uhr bis 13.07.2017 16:30 Uhr

Ort: 70771 Stuttgart

Teilnahmegebühr: 490,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.)

 

Veranstalter: consus Akademie, Hamburger Straße 152, 22083 Hamburg

Veranstaltungsort: Parkhotel Stuttgart Messe-Airport, Filderbahnstraße 2, 70771 Leinfelden-Echterdingen

Datum: 13.07.2017 von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Zielgruppe:

Krankenhauspersonal, im Besonderen die Krankenhausleitung, leitende Ärzte sowie Krankenhausmitarbeiter aus Verwaltung und Abrechnung, welche mit der Privatliquidation betraut sind.

Inhalte:

Die Gestaltung einer rechtssicheren und wirksamen Wahlleistungsvereinbarung unterliegt klar definierten inhaltlichen Anforderungen, welche es dringend zu beachten gilt. Gleichwohl ist nicht nur die Wahlleistungsvereinbarung sondern auch die Stellvertreterregelung, welche bei vorhersehbarer sowie unvorhersehbarer Verhinderung des Wahlarztes dessen Vertretung regelt, regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Als zwingende vertragliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen führen fehlerhafte Formulierungen in diesen wichtigen Vertragsdokumenten immer wieder zur Ablehnung der Kostenerstattung oder zur Rückforderung des gesamten Liquidationserlöses seitens der privaten Krankenversicherungen. Diesen latenten Risiken auf der Erlösebene können Sie mittels aktueller Sachkenntnis und in Gestalt formal einwandfreier Vertragsdokumente vorbeugen und entgegnen.

Referenten:

  • Johannes Braun
  • Dr. jur. Till Flachsbarth, Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr beträgt 490,00 EUR zzgl. Mwst.

Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link auf die Homepage des Veranstalters.