Ergebnisse der AG Wirtschaftlichkeitsgebot der DGfM
Die DGfM hat im Jahr 2013 unter Leitung des Vorstandsmitgliedes Dr. Ulf Dennler eine AG Wirtschaftlichkeitsgebot gegründet, um Bewertungs- und Entscheidungsalgorithmen bei Leistungen im Krankenhaus auf sozialrechtlicher und gesundheitsökonomischer Grundlage zu treffen.
Voraussetzung für eine Wirtschaftlichkeitsbewertung ist das Vorliegen einer Behandlungsnotwendigkeit und Behandlungsfähigkeit mit daraus abgeleiteten Behandlungszielen und der Erstellung eines Behandlungsplans. Um die Wirtschaftlichkeit zweier Verfahren bewerten zu können, sind die direkten und die indirekten Kosten in Abhängigkeit von Unterschieden im Nutzen und der methodenspezifischen Risiken zu vergleichen. Bei sektorenübergreifenden Vergleichen sind die Kosten der sich unmittelbar gegenüberstehenden Honorar-/Erlösverteilungsebenen zu berücksichtigen, methodisch falsch ist z.B. der häufig zu findende Verweis auf das Pauschalbudget der Vertragsärzte im Vergleich zur pauschalierten Einzelfallabrechnung im Krankenhaus.
Erste Ergebnisse wurden auf dem Herbstsymposium 2014 veröffentlicht, gleichzeitig wurden erste Entscheidungshilfen in Form einer Checkliste, eines Kosten-Kalkulationsblattes, und eines Thesenpapiers zur Verfügung gestellt. Eine theoretische Begründung des methodischen Vorgehens und des Entscheidungsbaums folgte im Jahr 2015.
- Checkliste mit verschiedenen Hinweisen zu Antwortmöglichkeiten
- Aufstellung der zu berücksichtigenden Kosten
- Entwicklung eines Modells zur operationalisierten Entscheidung über die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach §12 SGB V bei Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V
Herbstsymposium 2014
- Präsentation der ersten Ergebnisse der im Jahr 2013 gegründeten AG „§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot“
- Zwölf Thesen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Krankenhausbehandlungen auf der Ebene der individuellen Versorgung
Hinweis: Die blau markierten Überschriften sind direkt mit den Dokumenten verlinkt.
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