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  • Bei Hybrid DRG kann der Erlös bei gleicher Leistung höher sein als beim ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V.

Stellungnahme der DGfM zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die DGfM aufgefordert, binnen der Frist von einer Woche auf den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) zu reagieren.

Die Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling finden Sie unter diesem Link.



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